Urteil vom Amtsgericht Geilenkirchen - 10 C 147/11

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, der Erhöhung der Miete für das Einfamilienreihenhaus , von bisher 347,87 € kalt auf monatlich 393,17 € kalt zuzüglich der bisherigen Nebenkostenvorauszahlungen mit Wirkung ab 01.01.2010 zuzustimmen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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