Urteil vom Amtsgericht Geldern - 3 C 549/04

Tenor

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 513,75 EUR nebst 8 % Zinsen seit dem 17. Mai 2004 sowie 14,48 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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