Urteil vom Amtsgericht Geldern - 3 C 27/13

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 456,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.12.2012 zu zahlen.
  2. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin weitere 200,00 Euro Schmerzensgeld nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.12.2012 zu zahlen.
  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu zwei Dritteln und die Beklagten als Gesamtschuldner zu einem Drittel.
  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.