Urteil vom Amtsgericht Geldern - 17 C 360/11

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 387,35 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 149,11 € seit dem 12.05.2011 sowie aus weiteren 238,24 € seit dem 24.08.2011 abzüglich am 11.10.2011 gezahlter 257,42 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Hilfswiderklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben zu 13 % die Klägerin und zu 87 % die Beklagten als Gesamtschuldner zu zahlen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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