Urteil vom Amtsgericht Gelsenkirchen - 32 C 672/04

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Amtsgericht Gelsenkirchen

auf die mündliche Verhandlung vom 23. Juni 2005

durch die Richterin am Amtsgericht Dr. E.

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.08.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 40 % und die Klägerin zu 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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