Beschluss vom Amtsgericht Gelsenkirchen - 29 M 1763/03

Tenor

wird der Beschluss des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 13.02.2008 zu 29 M 1736/03 auf die Beschwerde der Gläubigerseite vom 21.02.2008 teilweise dahingehend abgeändert, dass dem Schuldner mindestens pfandfrei zu verbleiben haben:

bis zum 31.12.2007

für Monate bzw. Bruchteile davon: EUR 845,38 zuzüglich 1/3 des Nettomehrbetrages

für Wochen und Tage jeweils entsprechend und

ab dem 01.01.2008

für Monate bzw. Bruchteile davon : EUR 871,57 ohne Nettomehrbetrag

für Wochen und Tage jeweils entsprechend

ab dem 01.03.2008

für Monate bzw. Bruchteile davon : EUR 788,25 ohne Nettomehrbetrag

für Wochen und Tage jeweils entsprechend

Dem Schuldner wird insoweit Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmungen unter Beiordnung von Rechtsanwalt H insoweit bewilligt, als dass eine Erhöhung auf monatlich bis EUR 900,- (Gebührensprung EUR 600,- - 900.- EUR) begehrt wird.


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