Urteil vom Amtsgericht Gelsenkirchen - 23 C 89/07

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1500,00 € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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