Urteil vom Amtsgericht Gelsenkirchen - 3b C 798/10

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagten als Gesamtgläubiger 62,65 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2010 zu zahlen.

3. Die Klägerin trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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