Urteil vom Amtsgericht Gelsenkirchen - 41 C 90/11

Tenor

Klage und Widerklage werden abgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner zu 86 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 14%.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in dieser Höhe leisten.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.