Urteil vom Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer - 27 C 231/11

Tenor

1.

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 1.254,49 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 16.08.2011 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 198,24 € zu zahlen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten gesamtschuldnerisch auferlegt.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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