Urteil vom Amtsgericht Grevenbroich - 8 F 269/91

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 319,00 DM

nebst 4 % Zinsen für einen Betrag von 169,00 DM ab dem

28. Mai 1991, sowie 4 % Zinsen für einen Betrag von

150,00 DM ab dem 01. Juli 1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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