Urteil vom Amtsgericht Grevenbroich - 5 Ds 6 Js 136/00

Tenor

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80,00 DM verurteilt.

Er hat die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des Nebenklägers zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 223, 53 StGB.


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