Urteil vom Amtsgericht Grevenbroich - 19 C 377/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.162,62 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 11% und die Beklagte zu 89%.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 4.100,00 Euro.

Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100,00 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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