Urteil vom Amtsgericht Grevenbroich - 16 C 21/11

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 160,59 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2009 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 54,99 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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