Urteil vom Amtsgericht Gronau - 2 C 96/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 190,29 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 16.02.2010 abzüglich am 04.02.2011 gezahlter 86,50 Euro zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Kosten der Rechtsanwälte XXX in Höhe eines Betrages von 46,41 Euro freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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