Urteil vom Amtsgericht Gronau - 1 C 148/11

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 516,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.03.2011 zu zahlen.

Sie werden ferner verurteilt, den Kläger als Gesamtschuldner von den Kosten der Rechtsanwälte L., S., S1. und M., S2straße 6 in ##### H. in Höhe von 83,54 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagten zu ¾.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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