Urteil vom Amtsgericht Gummersbach - 1 C 836/74

Tenor

Unter Abweisung der Klage im übrigen werden die Beklagten als

Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 68,50 DM nebst 4 %

Zinsen seit dem 19. 12. 1974 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 4/5 und die

Beklagten als Gesamtschuldner zu 1/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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