Urteil vom Amtsgericht Gummersbach - 2 C 161/86

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin

90,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 06. Januar 1986 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites werden zu 9/10 der Klägerin und zu

1/10 den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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