Urteil vom Amtsgericht Gummersbach - 11 C 155/08

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.589,13 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

seit dem 11.01.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren

Betrags vorläufig vollstreckbar.


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