Beschluss vom Amtsgericht Gummersbach - 60 M 178/11

Tenor

wird der Widerspruch der Schuldnerin vom 25.01.2011 gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kostenpflichtig zurückgewiesen.

Es wird angeordnet, dass die eidesstattliche Versicherung bereits vor Rechtskraft dieses Beschlusses abzugeben ist.


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