Urteil vom Amtsgericht Gummersbach - 11 C 495/12

Tenor

1.              Die Klage wird abgewiesen.

2.              Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. d. vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.


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