Urteil vom Amtsgericht Gummersbach - 10 C 56/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2112,25 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 14.01.2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 179,27 € freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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