Beschluss vom Amtsgericht Gütersloh - 15 M 2263/09

Tenor

In Stattgabe der Erinnerung des Schuldners vom  24.8.2009 gegen den  Pfändungs- und

Überweisungsbeschluss der Oberjustizkasse Hamm vom 29.5.2009 zu oben bei der

Gläubigerin angegebenem Kassenzeichen  wird mit Wirkkraft ab Rechtskraft dieses  heutigen

Beschlusses  der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss vom 29.5.2009 aufgehoben.

Die Kosten werden der Gläubigerin auferlegt nach Verfahrenswert von  7211,70 €.

Dem Schuldner wird für das Erinnerungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt unter

anwaltlicher Beiordnung von Rechtsanwalt...  .


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