Beschluss vom Amtsgericht Gütersloh - 11a L 008/16

Tenor

Auf die Erinnerung des Finanzamtes X vom 02.03.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichtes Gütersloh vom 16.01.2018 wird die getroffene Verfahrensanweisung an die Zwangsverwalterin zum gegenwärtigen Zeitpunkt für unzulässig erklärt und der genannte Beschluss aufgehoben.


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