Urteil vom Amtsgericht Hagen - 9 C 349/98

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 464,37 DM (i.W. vierhundertvierundsechzig 37/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 21. August 1998 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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