Urteil vom Amtsgericht Hagen - 10 C 41/99

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.893,65 DM (i.W.: eintausendachthundertdreiundneunzig 65/100 Deutsche Mark) nebst

4 % Zinsen seit dem 05. Januar 1999 zu zahlen.

2.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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