Urteil vom Amtsgericht Hagen - 140 C 249/04

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 177,00 Euro nebst Zinsen

in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem

16.07.2004 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu ¾ der Klägerin und zu ¼ der

Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungs-

schuldnerin darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit

in Höhe von 115% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn

nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Voll-streckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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