Urteil vom Amtsgericht Hagen - 10 C 275/04

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten wegen der

Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des

beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die

Gegenseite Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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