Urteil vom Amtsgericht Hagen - 16 C 20/05

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 568,55 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 21.07.2004 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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