Urteil vom Amtsgericht Hagen - 16 C 234/05

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 76,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 23.05.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betra-ges abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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