Beschluss vom Amtsgericht Hagen - 8 III 130/05

Tenor

Die Berichtigung des Geburtenbuches des Standesamts T

Nr. 289/1981 dahin, dass der Vorname des Kindes Hürnaz lautet,

wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Tochter als Antragstellerin.

Der Streitwert wird festgesetzt auf 2000,00 €.


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