Urteil vom Amtsgericht Hagen - 19 C 340/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 346,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Erstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.


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