Urteil vom Amtsgericht Hagen - 16 C 371/05

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 803,01 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 22.08.2005 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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