Beschluss vom Amtsgericht Hagen - 8 III 152/06

Tenor

Die Berichtigung des Geburtenbuches des Standesamts

L.. Nr. .. dahin, dass der Familienname des

Vaters und des Kindes K..s..is lautet, die Mutter den Ehenamen

K..s..ou führt und der Vorname des Kindes G. lautet , wird

abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Vater als Antragsteller.


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