Urteil vom Amtsgericht Hagen - 15 C 1/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.511,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.08.2006 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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