Urteil vom Amtsgericht Hagen - 10 C 40/11

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des beizutreibenden Betrages

abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in

gleicher Höhe leistet.


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