Beschluss vom Amtsgericht Hagen - 11-2225334-01-N

Tenor

Der Erinnerung der Antragstellerin wird stattgegeben; die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Die Rechtssache wird dem Rechtspfleger zur weiteren Entscheidung zurückübertragen mit der Maßgabe, von den im angefochtenen Beschluss angenommenen Bedenken Abstand zu nehmen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


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