Beschluss vom Amtsgericht Hagen - 97 OWi 5/12 (b)

Tenor

Auf An¬trag des Betroffenen auf ge¬richt¬li¬che Ent¬schei¬dung ge¬gen den Ver¬wer-fungsbe¬scheid der Stadt Hagen - Oberbürgermeister - vom 13.06.2012 wird der Stadt Hagen aufgegeben,

das Wartungszertifikat, die Lebensakte und Reparaturnachweise für das Messgerät Multanova 6F digital, Identifikationsnummer 649-001/60123 vorzulegen;

für den Fall, dass eine sog. Lebensakte nicht existieren sollte, Auskunft zu erteilen über Reparaturen, Wartungen, vorgezogenene Neueichungen oder vergleichbare, die Funktionsfähigkeit des Messgeräts berührende Ereignisse, die im betroffenen Eichzeitraum stattgefunden haben.

Die Verwaltungsbehörde hat, soweit sie aus eigenem Kenntnisstand die Auskunft nicht vollständig erteilen kann, von Amts wegen bei anderen Behörden, insbesondere bei der Autobahnpolizei Dortmund, sämtliche der vorbezeichneten Umstände von Amts wegen zu ermitteln.

Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.


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