Urteil vom Amtsgericht Hamm - 17 C 435/96

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 04.09.1996 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Verfügungsbeklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert (§ 25 Abs. 2 GKG): 2.000,00 DM.


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