Urteil vom Amtsgericht Hamm - 16 C 139/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 319,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.2.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 9 %, die Beklagte 91 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.


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