Beschluss vom Amtsgericht Hamm - XVI 123/06

Tenor

Es wird festgestellt,

1.

dass die durch Urteil des 1. Familiengerichts zu Sarakaya/Türkei vom 21.07.2005 Nr. 2005/599 ausgesprochene Annahme des Kindes A durch Herrn C als dessen Kind anzuerkennen ist,

2.

dass das Annahmeverhältnis hinsichtlich der elterlichen Sorge und der Unter-haltspflicht des Annehmenden einem nach deutschen Sachvorschriften begründeten Annahmeverhältnis gleichsteht.


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