Urteil vom Amtsgericht Hamm - 17 C 409/06

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 229,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins, höchstens 6,95 %, seit dem 29.06.05 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 229,40 €


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