Urteil vom Amtsgericht Hamm - 17 C 112/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Streitwert: für den Rechtsstreit 2.294,95 €, für die mündliche Verhandlung 1.780,85 €


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