Beschluss vom Amtsgericht Hamm - XVI 94/08

Tenor

Es wird festgestellt,

1.

dass die Annahme des Kindes H

durch die Eheleute I und J als deren gemeinsames Kind, bestätigt durch Urteil des Zivilgerichts Port-au-Prince vom 16.04.2008 wirksam und anzuerkennen ist,

2.

dass das Annahmeverhältnis hinsichtlich der elterlichen Sorge und der Unterhaltspflicht der Annehmenden einem nach den deutschen Sachvorschriften begründeten Annahmeverhältnis gleich steht.


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