Urteil vom Amtsgericht Hamm - 17 C 142/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.739,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei dem 27.05.2005 sowie 229,55 € vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.06.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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