Urteil vom Amtsgericht Hamm - 17 C 392/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 245,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 29.08.2008 und den Kläger von der Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 46,41 € an die Rechtsanwälte L und Partner freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 245,92 EUR.


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