Urteil vom Amtsgericht Hamm - 24 C 318/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 130% des insgesamt beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 130% des jeweils beizutreibenden Betrags leistet.

Der Streitwert wird festgesetzt auf EUR 1.000,00.


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