Urteil vom Amtsgericht Hamm - 24 C 209/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 62,29 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.03.2010 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Auf die Darstellung des Tatbestands wird gem. § 313a ZPO verzichtet.


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