Beschluss vom Amtsgericht Hamm - 2 VI 113/12

Tenor

der am 00.00.2011 in Hamm, ihrem letzten Wohnsitz verstorbenen

C geborene I

geboren am 00.00.0000

wird dem Nachlasspfleger Rechtsanwalt X für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 1.548,38 Euro aus der Landeskasse festgesetzt.


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