Beschluss vom Amtsgericht Hamm - 3 F 89/16

Tenor

werden die Gründe des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Hamm vom 13.06.2016 entsprechend § 42 FamFG wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass es unter III 5b  im letzten Satz des zweitletzten Absatz heißt:

"Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Rückkehr nach Polen erforderlich ist, nicht aber zum Antragsteller, auch nicht in die Region, in der er wohnt."


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